Veröffentlicht am 10.06.2025
In der Schweiz spielen die Gebäudeklassen insbesondere im Bereich des Brandschutzes eine entscheidende Rolle. Sie dienen als Grundlage für die Kategorisierung von Bauten sowie die Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. Dadurch können Brandschutz-Massnahmen gezielt geplant und standardisiert umgesetzt werden.
Die Gebäudeklassen (auch als Gebäudegeometrie bekannt) definieren, in welche Kategorie ein Gebäude basierend auf seiner Gesamthöhe ab gewachsenem Terrain eingeordnet wird. Diese Klassifikation schafft einheitliche Standards zur Regelung der Brandschutzanforderungen. Für jede Gebäudeklasse gelten spezifische Vorgaben, die von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) festgelegt werden.
In der Schweiz bildet die Gebäudeklasse die Grundlage für die brandschutztechnische Einteilung von Bauten gemäss den Vorgaben der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Die Einteilung in eine bestimmte Klasse bestimmt den Umfang der erforderlichen Brandschutz-Massnahmen – abhängig von der Gebäudehöhe, der Nutzung sowie der vorhandenen Brandbelastung.
Gebäude geringer Höhe
Höhe: bis 11 m Gesamthöhe
Gebäude mittlerer Höhe
Höhe: 11–30 m Gesamthöhe
Hochhäuser
Höhe: mehr als 30 m Gesamthöhe
Gebäude mit geringer Abmessung
Gebäude mit max. 2 Geschossen über Terrain, max. 1 Geschoss unter Terrain, einer Geschossfläche von insgesamt höchstens 600 m², ohne Nutzung für schlafende Personen (mit Ausnahme einer Wohnung), keine Nutzung als Kinderkrippe, Räume mit grosser Personenbelegung nur im Erdgeschoss
Nebenbauten
Eingeschossige Bauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt sind, keine offenen Feuerstellen aufweisen und keine gefährlichen Stoffe in massgebender Menge lagern (z. B. Fahrzeugunterstände, Garagen, Gartenhäuser, Kleintierställe, Kleinlager), wenn ihre Grundfläche 150 m² nicht übersteigt
Die jeweilige Gebäudeklasse legt bestimmte Anforderungen an ein Gebäude fest:
Feuerwiderstand: richtet sich nach Gebäudehöhe, Fassadenmaterial und Nutzung
QSS-Stufe: Alle Neubauten sowie bauliche oder nutzungsbezogene Änderungen an sämtlichen Bauten und Anlagen werden einer der drei Qualitätssicherungsstufen (QSS) zugewiesen
Baulicher Brandschutz: umfasst Massnahmen wie Brandabschnitte, Brandwände und feuerbeständige Baustoffe zur Eindämmung der Brandausbreitung und Sicherstellung von Fluchtwegen
Technischer Brandschutz: beinhaltet Anlagen wie Sprinkler- und Brandmeldeanlagen, die Brände verhindern oder im Ernstfall bekämpfen
Die Gebäudeklassen in der Schweiz bieten eine strukturierte Grundlage für die Planung, den Bau und die Nutzung von Gebäuden. Sie erleichtern die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und tragen massgeblich zur Sicherheit bei. Angesichts technologischer Entwicklungen und wachsender Anforderungen an Nachhaltigkeit wird ihre Bedeutung auch künftig weiter zunehmen.