Veröffentlicht am 08.01.2024
Durch Feuer und Rauch können immense Schäden entstehen und Immobilien zerstört oder für einen längeren Zeitraum unbewohnbar werden. Die Brandschutzbestimmungen sollten in Mehrfamilienhäusern ernst genommen werden. Dabei sind Mieter wie Vermieter in der Pflicht. Wir möchten Sie nun über Brandschutz aufklären und wichtige Massnahmen nennen, die vor der Ausbreitung von Bränden schützen können.
Unter dem Oberbegriff "Brandschutz" werden alle Massnahmen zusammengefasst, die ergriffen werden können, um Brände an ihrer Entstehung zu hindern und der Ausbreitung von Rauch und Feuer vorzubeugen.
Weiterhin werden die notwendigen und wirkungsvollen Löscharbeiten und die Bergung und Rettung von Lebewesen dem Brandschutz untergeordnet.
Wir können dabei in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz unterscheiden. Zum vorbeugenden Brandschutz zählen die Bereitstellung von Fluchtmöglichkeiten und alle Massnahmen, die ergriffen werden, um Brände zu verhindern. Beim abwehrenden Brandschutz kommt es darauf an, den Einsturz tragender Bauteile so lang wie möglich zu verhindern und den Brandherd unter Kontrolle zu bringen, damit sich das Feuer nicht im betreffenden Gebäude ausbreitet oder auf Nebengebäude übergreift.
Der Brandschutz ist auch im Mietrecht fest integriert. Durch die Aufstellung verschiedener Normen und Verordnungen sollen die Sicherheit der Mieter gewährleistet und Gefahrenquellen minimiert werden.
So werden für Mehrfamilienhäuser Brandschutzordnungen aufgestellt. Dies umfasst nicht nur die Wohnräume. Wichtig sind auch Brandschutzbestimmungen, die für das Treppenhaus gelten.
Im Mietshaus gelten nicht nur die gesetzlichen Verordnungen. Schauen Sie diesbezüglich auch in der jeweiligen Hausordnung nach. Seltener, aber nicht ungewöhnlich, ist die Aufstellung von eigenständigen Brandschutzordnungen für Mietshäuser. Diese Dokumente sind dann ähnlich wie eine Hausordnung aufgebaut und enthalten konkrete Vorgaben und Hinweise zum Brandfall.
Wichtig: Eine Brandschutzordnung für Wohngebäude besitzt den Stellenwert einer Hausordnung.
In einem Mietshaus stellen im Brandfall Hauseingänge, Treppenhäuser, Vorplätze oder Korridore wichtige Fluchtwege dar. Für Feuerwehr, Polizei und Sanitäter sind diese Bereiche als Rettungswege wichtig. Daher kommt es darauf an, dass in Mietshäusern darauf geachtet wird, dass diese Bereiche frei zugänglich und frei von brennbaren Materialien sind.
Wie bereits erwähnt, schreibt der Brandschutz vor, dass Fluchtwege im Treppenhaus vorhanden sind. Wird nicht darauf geachtet, können verstellte und unzugängliche Treppenaufgänge im Brandfall zur tödlichen Falle werden.
Folgende Regeln sollten eingehalten werden:
Treppenhäuser sind kein Wohnraum und müssen frei gehalten werden.
Es muss jederzeit eine Durchgangsbreite von mindestens 1,20 Meter gegeben sein.
Eingangstüren müssen sich in Fluchtrichtung ohne Schlüssel öffnen lassen.
Schränke, Garderoben oder Kinderwagen gehören nicht in das Treppenhaus.
Brennbare Stoffe, wie Brennholz, Altpapier oder Gasflaschen, dürfen nicht im Treppenhaus gelagert werden.
Dekorationen, Bodenbeläge oder Decken- und Wandverkleidungen aus brennbaren Materialien sind nicht erlaubt.
Offenes Feuer, wie Kerzen oder Lampen, darf im Treppenhaus nicht entzündet werden.
Feuerlöscher müssen frei zugänglich sein und einer regelmässigen Wartung unterliegen. Dabei gelten die Angaben der Hersteller.
Das Treppenhaus muss nicht zu einem komplett sterilen Raum werden. Einige Gegenstände werden auch im Sinne des Brandschutzes toleriert:
Fussmatten vor der Tür und den Treppenstufen
Einzelne kleinere Fotos und Bilder
Ein Schuhschrank, fest an die Wand montiert und aus nicht brennbarem Material
Schirmständer
Achten Sie darauf, dass die genannten Gegenstände die geforderte Durchgangsbreite von 1,20 Metern nicht einschränken. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob von der Hausverwaltung oder dem Vermieter weitere Regeln erlassen wurden.
Brandschutz geht uns alle an. Die Regelungen werden aufgestellt, damit Sie sich in Ihrer Wohnung vor Rauch und Feuer gut geschützt fühlen.
Gut zu wissen: Die Brandschutzregelungen haben in den letzten 20 Jahren dazu beigetragen, dass sich die Anzahl der durch Brände zu Tode gekommenen Personen in der Schweiz etwa halbiert hat.
Vermieter sind dafür verantwortlich, dass alle von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) aufgestellten Massnahmen umgesetzt werden:
Bauliche Massnahmen: Beschaffenheit von Fluchtwegen, Verwendung nicht brennbarer Baustoffe
Technische Massnahmen: Bereitstellung und Information zu Löschgeräten, Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung
Organisatorische Massnahmen: Verhalten jedes einzelnen Bewohners, um sich selbst und andere keiner Gefahr auszusetzen
Vermieter und Eigentümer von Mietobjekten obliegt die Überwachung der geforderten Massnahmen. Als Mieter haben Sie sich an die Verhaltensvorschriften zu halten. Letztlich ist der Vermieter für die Sicherheit in seinem Mietobjekt verantwortlich. Er muss mögliche Brandgefahren beseitigen, Rauchmelder installieren und Feuerlöscher in Heizungsräumen anbringen. Kommt es zu einem Brandfall, müssen Vermieter den Fluchtweg finden und nutzen können.
Hinweis: Bleibt die Mietwohnung nach einem Brand noch teilweise bewohnbar, bleibt der Mietvertrag bestehen. Hat der Mieter den Brand verursacht, ist weiterhin der volle Mietzins zu zahlen.
Weitere nützliche Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.mietrecht.com/brandschutz/.