Eine Brandschutzunterweisung vermittelt Mitarbeitenden, wie sie Brandgefahren im Betrieb erkennen, Brände möglichst vermeiden und sich im Ernstfall richtig verhalten. Sie gehört zum organisatorischen Brandschutz und verbindet Prävention mit klaren Abläufen für Alarmierung, Evakuierung und das Verhalten bei einem Brand.
Ziel einer Brandschutzunterweisung ist, dass Personen im Gebäude nicht erst im Ernstfall überlegen müssen, was zu tun ist. Die Inhalte sollten deshalb immer auf den jeweiligen Betrieb, die vorhandenen Gefahren und die bestehende Notfallorganisation abgestimmt sein.
Eine Brandschutzunterweisung behandelt sowohl vorbeugende Massnahmen als auch das richtige Verhalten bei einem Brand. Welche Themen im Detail erforderlich sind, hängt von der Nutzung des Gebäudes und den vorhandenen Risiken ab.
Typische Inhalte sind:
mögliche Brandgefahren und Zündquellen im Arbeitsumfeld
Verhalten bei Rauch- oder Brandentwicklung
interne Alarmierungswege und Notruf
Flucht- und Rettungswege sowie Sammelplätze
vorhandene Feuerlöscheinrichtungen
Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Brandfall
Dabei sollte nicht nur theoretisches Wissen vermittelt werden. Mitarbeitende müssen beispielsweise wissen, wo sich die für sie relevanten Fluchtwege befinden und welche betrieblichen Abläufe bei einer Alarmierung gelten.
Passend dazu können Flucht- und Rettungspläne eine wichtige Orientierungshilfe darstellen.
Technische und bauliche Brandschutz-Massnahmen können ihre Wirkung nur vollständig entfalten, wenn sich die Personen im Gebäude im Brandfall richtig verhalten.
Unklare Zuständigkeiten oder unbekannte Fluchtwege können im Ernstfall wertvolle Zeit kosten. Eine gute Unterweisung schafft deshalb Klarheit über die wichtigsten Abläufe.
Mitarbeitende sollten insbesondere wissen, wie sie einen Brand melden, wie sie das Gebäude sicher verlassen und wann eigene Löschversuche noch vertretbar sind. Der Schutz von Personen hat dabei immer Vorrang.
Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt weist im Zusammenhang mit der betrieblichen Notfallorganisation darauf hin, dass ein Unternehmen auf Notfälle vorbereitet sein und unter anderem Alarmierung, Evakuierung und Brandschutz organisieren sollte.
In der Schweiz ergibt sich die Pflicht zur Information und Instruktion von Mitarbeitenden insbesondere aus der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).
Nach Art. 6 VUV muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Beschäftigten ausreichend über die bei ihrer Tätigkeit auftretenden Gefahren informiert und über die erforderlichen Massnahmen angeleitet werden. Dies gilt beim Stellenantritt sowie bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen und ist bei Bedarf zu wiederholen.
Eine pauschale gesetzliche Vorgabe, nach der jede Brandschutzunterweisung unabhängig von Betrieb und Risiko exakt einmal jährlich stattfinden muss, lässt sich daraus nicht ableiten. Häufigkeit und Umfang sollten sich vielmehr an den betrieblichen Risiken, Veränderungen und der konkreten Notfallorganisation orientieren.
Eine erneute Unterweisung ist insbesondere sinnvoll, wenn sich wesentliche Bedingungen verändern. Dazu können beispielsweise neue Arbeitsbereiche, Umbauten, geänderte Fluchtwege, neue technische Anlagen oder veränderte betriebliche Abläufe gehören.
Auch neue Mitarbeitende müssen die für ihren Arbeitsplatz relevanten Gefahren und Sicherheitsmassnahmen kennen.
In Betrieben mit erhöhten Risiken oder komplexer Evakuierungsorganisation können darüber hinaus regelmässige Wiederholungen und praktische Übungen sinnvoll sein.
Für Unternehmen ist es sinnvoll, durchgeführte Unterweisungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Festgehalten werden können beispielsweise Datum, Inhalte, verantwortliche Person und teilnehmende Mitarbeitende.
Eine solche Dokumentation erleichtert es, den Ausbildungsstand nachzuvollziehen und festzustellen, wann bestimmte Inhalte erneut behandelt werden sollten.
Wichtig ist dabei: Eine unterschriebene Teilnehmerliste allein macht noch keine wirksame Brandschutzunterweisung aus. Entscheidend ist, dass die vermittelten Inhalte verständlich, betriebsspezifisch und praktisch anwendbar sind.
Organisatorische Massnahmen sind häufig Teil eines umfassenderen Brandschutzkonzeptes. Dort können unter anderem Zuständigkeiten, Alarmierungsabläufe, Evakuierung, technische Anlagen und betriebliche Brandschutz-Massnahmen aufeinander abgestimmt werden.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag "Wann ist ein Brandschutzkonzept erforderlich?".
Eine Brandschutzunterweisung bereitet Mitarbeitende auf Brandgefahren und den möglichen Ernstfall vor. Sie vermittelt nicht nur Regeln, sondern schafft Klarheit darüber, wie Alarmierung, Evakuierung und weitere Massnahmen im konkreten Betrieb funktionieren.
Als Brandschutz-Unternehmen unterstützt die Vulcanus AG Unternehmen bei der Planung und Organisation eines ganzheitlichen Brandschutzes. Wir betrachten dabei bauliche, technische und organisatorische Anforderungen gemeinsam und sorgen dafür, dass die vorgesehenen Brandschutz-Massnahmen auch in der Praxis aufeinander abgestimmt sind.