Ladestationen für Elektroautos in einer modernen Tiefgarage in der Schweiz

Ladestationen in Tiefgaragen: Was gilt beim Brandschutz?

Veröffentlicht am 27.07.2026

Immer mehr Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und öffentliche Parkings werden mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet. Besonders in bestehenden Tiefgaragen stellt sich dabei häufig die Frage, ob Ladestationen das Brandrisiko erhöhen und zusätzliche Brandschutz-Massnahmen erforderlich machen.

Grundsätzlich können Elektrofahrzeuge auch in Tiefgaragen sicher geladen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ladeinfrastruktur fachgerecht geplant, installiert und in das bestehende Gebäude- und Brandschutzkonzept integriert wird. Electrosuisse bewertet das Laden in Tiefgaragen hinsichtlich der Brandgefahr grundsätzlich als unbedenklich, sofern die Installation durch eine Fachperson erfolgt.

Als Brandschutz-Unternehmen begleitet die Vulcanus AG Eigentümerschaften, Planende und Betreibende bei der brandschutztechnischen Beurteilung von Tiefgaragen. Wir prüfen bestehende Konzepte, koordinieren Schnittstellen und entwickeln passende Lösungen für Neubauten und Nachrüstungen.

Erhöhen Elektroautos das Brandrisiko in Tiefgaragen?

Die Installation einer Ladestation bedeutet nicht automatisch, dass eine Tiefgarage brandschutztechnisch neu eingestuft werden muss. Elektrofahrzeuge und ihre Batterien bringen jedoch besondere Eigenschaften mit, die bei der Planung und im Ereignisfall berücksichtigt werden sollten.

Bei einer beschädigten Lithium-Ionen-Batterie kann es zu einer starken Wärmeentwicklung und im ungünstigen Fall zu einem sogenannten thermischen Durchgehen kommen. Dabei können einzelne Batteriezellen eine Kettenreaktion auslösen. Gleichzeitig unterscheiden sich auch Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor hinsichtlich Brandverlauf und Brandlast.

Entscheidend ist deshalb nicht allein die Antriebsart, sondern das gesamte Sicherheitskonzept der Tiefgarage. Dazu gehören der bauliche Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, Entrauchung, elektrische Sicherheit, Feuerwehrzugänge und betriebliche Abläufe.

Für die Schweiz bilden weiterhin die verbindlich erklärten VKF-Brandschutzvorschriften 2015 die gesetzliche Grundlage für den Brandschutz in Gebäuden. Sie regeln unter anderem die Anforderungen an Parkings, technische Einrichtungen, Fluchtwege sowie den Betrieb und Unterhalt von Brandschutzeinrichtungen.

Welche Vorschriften gelten für Ladestationen in der Schweiz?

Für eine Ladeinfrastruktur müssen mehrere Regelwerke und Fachbereiche zusammenspielen. Neben den VKF-Brandschutzvorschriften sind insbesondere die Anforderungen an elektrische Installationen zu beachten.

Das Merkblatt SIA 2060 "Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden" gibt Planenden und Eigentümerschaften eine Grundlage für den schrittweisen Ausbau der Ladeinfrastruktur. Es behandelt unter anderem Gebäudezuleitung, Leitungsführung, Platzreserven und die Vorbereitung einzelner Parkplätze.

Die elektrische Installation muss von qualifizierten Fachpersonen geplant und ausgeführt werden. Dabei sind unter anderem Leitungsdimensionierung, Schutzorgane, Fehlerstromschutz und Lastmanagement zu berücksichtigen. Elektrische Anlagen müssen so erstellt und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht.

Ob zusätzliche Anforderungen der kantonalen Brandschutzbehörde bestehen, hängt vom Gebäude, der Grösse des Parkings, der Nutzung und dem bestehenden Brandschutzkonzept ab. Eine pauschale Lösung für jede Tiefgarage gibt es daher nicht.

Was muss bei der Planung berücksichtigt werden?

Eine einzelne Wallbox lässt sich technisch häufig schnell installieren. Bei mehreren Ladepunkten oder einem schrittweisen Ausbau sollte jedoch von Beginn an ein Gesamtkonzept erstellt werden.

Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu klären:

  • vorhandene Anschlussleistung und Reserven

  • geplante Anzahl der Ladepunkte

  • Lastmanagement und gleichzeitige Ladeleistung

  • Leitungswege und Durchführungen durch Brandabschnitte

  • Position der Ladestationen und Schutzeinrichtungen

  • mögliche Erweiterungen der Anlage

  • Zuständigkeiten für Betrieb und Unterhalt

Das SIA-Merkblatt 2060 empfiehlt, Ladeinfrastruktur vorausschauend zu planen und die erforderlichen Grundinstallationen frühzeitig vorzusehen. Dadurch können spätere Erweiterungen umgesetzt werden, ohne für jeden weiteren Ladepunkt erneut umfangreiche Bauarbeiten auszuführen.

Bei bestehenden Tiefgaragen ist zusätzlich zu prüfen, ob Kabeltrassen, Verteilungen und bestehende Durchführungen ausreichend dimensioniert und brandschutztechnisch korrekt ausgeführt sind.

Müssen neue Brandabschnitte erstellt werden?

Eine Ladestation erfordert nicht automatisch einen eigenen Brandabschnitt. Die konkrete Beurteilung richtet sich nach dem bestehenden Parking, der Gebäudekategorie und dem Brandschutzkonzept.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Leitungen der Ladeinfrastruktur. Werden Kabel durch brandabschnittsbildende Wände oder Decken geführt, müssen die Durchführungen fachgerecht abgeschottet werden. Bestehende Brandabschottungen dürfen nicht unkontrolliert geöffnet oder mit zusätzlichen Kabeln belegt werden.

Auch elektrische Verteilungen müssen passend angeordnet und geschützt werden. Die Gebäudeversicherung Luzern weist zum Beispiek darauf hin, dass nicht zur Parking-Nutzung gehörende Schaltgerätekombinationen in Motorfahrzeug-Einstellhallen in geeigneten Gehäusen aus Baustoffen der RF1 eingebaut werden müssen.

Jede Nachrüstung sollte deshalb auch auf ihre Auswirkungen auf bestehende Brandabschnitte und Abschottungen geprüft werden.

Sind zusätzliche Brandmelde- oder Sprinkleranlagen notwendig?

Aus der Installation einer einzelnen Ladestation ergibt sich nicht automatisch die Pflicht, eine Brandmelde- oder Sprinkleranlage nachzurüsten. Ob technische Brandschutzeinrichtungen erforderlich sind, richtet sich nach der gesamten Nutzung und den brandschutztechnischen Rahmenbedingungen des Parkings.

Relevant sind beispielsweise:

  • Fläche und Geschosslage der Tiefgarage

  • öffentliches oder nicht öffentliches Parking

  • Gebäudehöhe und angrenzende Nutzungen

  • vorhandene Entrauchung

  • bestehende Brandmelde- oder Sprinkleranlage

  • Flucht- und Rettungswege

  • besondere Risiken und betriebliche Anforderungen

Bei grösseren Anlagen, öffentlichen Parkings oder komplexen Gebäuden kann eine erneute Risikobeurteilung sinnvoll sein. Dabei wird geprüft, ob die vorhandenen technischen und baulichen Brandschutz-Massnahmen weiterhin ausreichen oder angepasst werden müssen.

Welche Rolle spielt die Entrauchung?

Rauch stellt bei Bränden in Tiefgaragen eine erhebliche Gefahr dar. Er kann die Sicht beeinträchtigen, Fluchtwege unbenutzbar machen und den Feuerwehreinsatz erschweren.

Die Entrauchung wird deshalb nicht isoliert für die Ladestationen geplant, sondern als Teil des gesamten Brandschutzkonzepts der Tiefgarage. Bei einer Nachrüstung sollte geprüft werden, ob sich durch neue technische Installationen Änderungen an der Nutzung, der Leitungsführung oder der Brandfallsteuerung ergeben.

In komplexeren Anlagen können Entrauchung, Brandmeldeanlage, Türen, Lüftung und weitere Systeme miteinander verknüpft sein. Die gewünschten Abläufe müssen dann in einer Brandfallmatrix dokumentiert und bei der Inbetriebnahme getestet werden.

Weitere Informationen zu Planung, Entrauchung und Brandfallsteuerung finden Sie auf unserer Seite zum Brandschutz für Tiefgaragen. Die Vulcanus AG unterstützt unter anderem bei Brandschutzkonzepten, Entrauchungskonzepten und den zugehörigen Brandfallsteuerungsmatrizen.

Worauf kommt es bei der Nachrüstung bestehender Tiefgaragen an?

Bei einer bestehenden Tiefgarage sollte zunächst geklärt werden, wie viele Ladepunkte kurzfristig und langfristig benötigt werden. Eine unkoordinierte Installation einzelner Wallboxen kann später zu technischen Engpässen und uneinheitlichen Lösungen führen.

EnergieSchweiz empfiehlt bei grösseren Ausbauvorhaben im Bestand eine koordinierte Planung und gegebenenfalls eine Fachbauleitung durch eine Elektroplanungs- oder erfahrene Elektroinstallationsfachperson.

Aus brandschutztechnischer Sicht sollten insbesondere die vorhandenen Unterlagen geprüft werden. Dazu gehören Brandschutzpläne, frühere Bewilligungen, Installationspläne und Angaben zu technischen Anlagen.

Fehlen aktuelle Unterlagen oder wurde die Tiefgarage mehrfach umgebaut, kann eine brandschutztechnische Bestandsaufnahme erforderlich sein.

Was müssen Betreiber nach der Installation beachten?

Mit der Inbetriebnahme endet die Verantwortung nicht. Eigentümer- und Nutzerschaft müssen dafür sorgen, dass technische und brandschutzrelevante Einrichtungen bestimmungsgemäss unterhalten und jederzeit betriebsbereit bleiben. Das verlangen auch die VKF-Vorgaben zum organisatorischen Brandschutz.

Ladestationen, Kabel, Schutzorgane und Lastmanagement sollten deshalb nach Herstellervorgaben kontrolliert und gewartet werden. Beschädigte Ladekabel oder Gehäuse dürfen nicht weiterverwendet werden.

Zudem müssen Fluchtwege und Feuerwehrzugänge jederzeit frei bleiben. Ladeplätze dürfen nicht als Lagerflächen genutzt werden. Änderungen oder Erweiterungen an der Anlage sollten dokumentiert und nur durch Fachpersonen vorgenommen werden.

Sind Ladestationen in Tiefgaragen grundsätzlich erlaubt?

Ja. Ladestationen können in Tiefgaragen grundsätzlich sicher betrieben werden. Sie müssen jedoch fachgerecht geplant und installiert werden. Je nach Gebäude und Umfang des Projekts kann zusätzlich eine Abstimmung mit Brandschutzplanung, Eigentümerschaft, Elektroplanung und Behörden notwendig sein.

Ist für jede Wallbox ein neues Brandschutzkonzept erforderlich?

Nein. Eine einzelne Ladestation führt nicht automatisch zu einem neuen Brandschutzkonzept. Bei grösseren Anlagen, umfangreichen Nachrüstungen oder Änderungen an brandschutzrelevanten Bauteilen sollte das bestehende Konzept jedoch überprüft werden.

Darf ein Elektroauto an einer normalen Steckdose geladen werden?

Für regelmässiges Laden sollte eine dafür ausgelegte Ladeeinrichtung verwendet werden. Gewöhnliche Steckdosen und bestehende Leitungen sind nicht automatisch für eine lang andauernde hohe Belastung geeignet. Planung und Installation gehören daher in die Hände einer Elektrofachperson.

Wer plant den Brandschutz für eine Ladeinfrastruktur?

Die Elektroplanung ist für die elektrische Auslegung der Ladeinfrastruktur verantwortlich. Die Brandschutzplanung beurteilt die Auswirkungen auf Brandabschnitte, Fluchtwege, Entrauchung und technische Brandschutzeinrichtungen. Bei komplexen Projekten müssen beide Fachbereiche eng zusammenarbeiten.

Unterstützt die Vulcanus AG bei bestehenden Tiefgaragen?

Ja. Wir prüfen bestehende Tiefgaragen, bewerten geplante Nachrüstungen und unterstützen Sie bei Brandschutzkonzepten, Entrauchung, Brandfallsteuerungen und der Koordination mit den beteiligten Fachplanenden.

Fazit: Brandschutz bei Ladestationen in Tiefgaragen

Ladestationen in Tiefgaragen sind grundsätzlich möglich und führen nicht automatisch zu umfangreichen zusätzlichen Brandschutz-Massnahmen. Entscheidend sind eine fachgerechte Elektroinstallation und die Abstimmung mit dem bestehenden Brandschutzkonzept.

Besonders bei grösseren Ladeanlagen oder bei der Nachrüstung älterer Tiefgaragen sollten Anschlussleistung, Leitungswege, Brandabschottungen, Entrauchung und betriebliche Zuständigkeiten gemeinsam betrachtet werden.

Eine frühzeitige Gesamtplanung ist meist sicherer und wirtschaftlicher als die schrittweise Installation voneinander unabhängiger Einzellösungen.

Als Brandschutz-Firma unterstützt die Vulcanus AG Sie von der ersten Bestandsaufnahme über die Planung und Koordination bis zur Abnahme. Wir entwickeln passende Brandschutzlösungen für Tiefgaragen, Parkhäuser und andere Parkierungsanlagen in Basel und der gesamten Schweiz.