Abnahme Brandschutz

Abnahme des Brandschutzes in der Schweiz

Veröffentlicht am 02.11.2023

Der Brandschutz stellt einen sicherheitsrelevanten Fachbereich dar. Aus diesem Grund muss ein Projekt in Sachen Brandschutz abgenommen werden. Wir – die Vulcanus AG – übernehmen die vorbereitende Prüfung für die Abnahme durch die zuständige Behörde. Ausserdem übernehmen wir als Brandschutz-Unternehmen in der Schweiz folgende Tätigkeiten:

  • Planung und Beratung im Brand, termingerecht und in bester Qualität

  • Erstellung von klaren Flucht- und Rettungswegplänen

  • Feuerwehreinsatzpläne zur schnellen Orientierung der Einsatzkräfte

  • Digitale Wartungslösungen für Brandschutzeinrichtungen

  • Ganzheitliche brandschutztechnische Bestandsaufnahmen in Betrieben.

  • Erstellen von Brandschutzkonzepten und Brandschutzmassnahmen nach QSS1 – QSS2

  • Entrauchungskonzepte inkl. zugehörige, umfassender Brandfallsteuerungsmatrix

  • Technische, bauliche und organisatorischer Brandschutzmassnahmen

  • Durchführung der vorgeschriebenen und nutzerspezifischen Tests

Wer ist für den Brandschutz in der Schweiz verantwortlich?

In der gesamten Schweiz sind Besitzer von Immobilien für den Brandschutz verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass die Immobilien den geltenden Brandschutzvorschriften entsprechen. Zudem müssen die Vorschriften, die von der VKF definiert wurden, in der gesamten Lebenszeit der Immobilie beachtet und umgesetzt werden. Dies gilt sowohl bei Neu- und Umbauten sowie bei Sanierungen und Renovationen.

Durch wen erfolgt die Abnahme des Brandschutzes?

Bei der Abnahme des Brandschutzes kommt es auf die Qualitätssicherungsstufen an, in welchen das Bauvorhaben eingestuft wird. Es gibt die QSS 1-4.

QSS 1 sind kleine Bauten mit wenigen Brandabschnitten. Hier darf zum Beispiel der Architekt die Übereinstimmungserklärung unterschreiben. In der Regel ist bei solchen Projekten seitens der Feuerpolizei keine Abnahme notwendig.

QSS 2-4 sind anspruchsvolle Bauten mit vielen Brandabschnitten, Nutzungen und technischem Brandschutz. Hier erfolgt eine Abnahme durch die Feuerpolizei und den Brandschutz-Verantwortlichen.

Ist Brandschutz Pflicht?

Da der Brandschutz einen sicherheitsrelevanten Fachbereich darstellt, ist er Pflicht und muss abgenommen werden. In der Regel erfolgt eine Vorabnahme durch ein Brandschutz-Unternehmen, zum Beispiel durch die Vulcanus AG. Ist die Vorabnahme bestanden, folgt die Abnahme durch die zuständige Feuerpolizei.

Der QS-Verantwortliche unterschreibt gegenüber der Behörde und der Eigentümerschaft eine Übereinstimmungserklärung, dass die Immobilie nach bestem Wissen und Gewissen mängelfrei ist.

Brandschutz-Vorabnahme durch die Vulcanus AG

Als Brandschutz-Unternehmen übernehmen wir gern die vorbereitende Prüfung für die Abnahme durch die zuständige Behörde für Sie. Nehmen Sie Kontakt zu unseren Fachexperten auf und lassen Sie sich zu Ihrem Brandschutzprojekt kompetent beraten – sei es in Wallis, Zürich oder Aarau!